Altbatterieverordnung
Hinweise zur Rückgabe von Batterien gemäß §12 BatterieVOVerbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Die Batterieverordnung verpflichtet
alle Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind verpflichtet , diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht).
Falls Sie bei uns gekaufte Batterien und Akkus zurückgeben möchten, senden Sie uns diese bitte ausreichend frankiert und mit einer Kopie des Kaufbeleges versehen an uns zurück.
Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit dem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Beide Zeichen haben die gleiche Bedeutung.